Zum Inhalt
Wer zahlt das Pflegeheim: Zwei erwachsene Geschwister gehen abends die Unterlagen ihrer Mutter durch
Pflegeplatz-frei.de

Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?

ist , wohnt , und ich verdiene im Jahr.

Zeigen Sie mir, wer bei uns zahlt

Die Reihenfolge steht im Gesetz. Kinder kommen ganz am Ende, und die meisten zahlen gar nichts.

Wer in Ihrer Familie zahlt, der Reihe nach

Erst das eigene Geld, dann der Staat, Kinder fast nie

Niemand muss in Armut fallen, weil ein Elternteil ins Pflegeheim zieht. Das Gesetz legt genau fest, wer wann einspringt.

  1. Zuerst die eigene Rente

    Die Rente und alle anderen Einkünfte gehen an das Heim. Ein Taschengeld für persönliche Dinge bleibt immer.

    §§ 82 ff. SGB XII
  2. Dann das Ersparte, bis auf 10.000 €

    Erspartes wird eingesetzt, bis noch 10.000 € übrig sind. Diese bleiben geschützt, ebenso eine angemessene Bestattungsvorsorge.

    § 90 SGB XII mit Durchführungsverordnung
  3. Die Wohnung oder das Haus

    Die Mietwohnung wird meist gekündigt. Die Miete läuft in der Kündigungsfrist weiter, in der Regel drei Monate. Auch die Räumung zahlt der Mensch, der ins Heim zieht, aus seinem Geld.

    § 573c BGB
  4. Geschenke der letzten zehn Jahre

    Hat der Mensch im Heim in den letzten zehn Jahren größere Geschenke gemacht, etwa Geld oder ein Haus an die Kinder, kann das Sozialamt sie zurückfordern. Ältere Geschenke sind sicher.

    §§ 528, 529 BGB
  5. Pflegewohngeld in NRW

    Reicht das Geld für die Investitionskosten nicht, zahlt das Land sie als Pflegewohngeld, ab Pflegegrad 2. Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

    § 14 APG NRW
  6. Hilfe zur Pflege vom Sozialamt

    Fehlt danach noch Geld, zahlt das Sozialamt den Rest. Melden Sie sich dort, sobald absehbar ist, dass das Geld nicht reicht: Die Hilfe beginnt erst, wenn das Amt davon weiß.

    §§ 18, 61 ff. SGB XII
  7. Und Sie?

    Sie zahlen nichts. Kinder müssen für das Pflegeheim ihrer Eltern nur zahlen, wenn ihr eigenes Jahreseinkommen über 100.000 € liegt. Das Sozialamt geht davon aus, dass es darunter liegt. Ihre Geschwister werden jeweils für sich betrachtet, Schwiegerkinder zahlen nie.

    § 94 Abs. 1a SGB XII, § 1601 BGB

Wer zahlt die Wohnungsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim?

Die Räumung bezahlt der Mensch, der ins Heim zieht, aus seinem eigenen Geld, genau wie den Eigenanteil. Bei einer Mietwohnung läuft die Miete während der Kündigungsfrist weiter, meist drei Monate. Wer früh Angebote vergleicht, spart oft mehrere hundert Euro. Reicht das Geld nicht, fragen Sie beim Sozialamt nach, bevor Sie einen Auftrag vergeben.

§ 573c BGB (Kündigungsfrist für Mieter)
Was eine Wohnungsauflösung kostet

Häufige Fragen: Wer zahlt das Pflegeheim?

Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?

Zuerst das eigene Ersparte bis auf ein Schonvermögen von 10.000 €, in NRW dann das Pflegewohngeld für die Investitionskosten und schließlich das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege. Kinder zahlen nur, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 € liegt.

Müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen?

Nur mit einem Jahreseinkommen über 100.000 € (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Jedes Geschwister wird für sich betrachtet. Schwiegerkinder sind nicht unterhaltspflichtig, Enkel müssen für ihre Großeltern nie zahlen (§ 94 Abs. 1 Satz 3 SGB XII).

Muss das Haus für das Pflegeheim verkauft werden?

Wohnt der Ehepartner weiter darin, bleibt ein angemessenes Haus geschützt. Steht es leer, gehört es zum Vermögen. Bis zum Verkauf kann das Sozialamt die Kosten als Darlehen übernehmen (§ 91 SGB XII).

Wer zahlt das Pflegeheim, bis das Haus verkauft ist?

Das Sozialamt kann die Heimkosten als Darlehen übernehmen, solange das Haus nicht sofort verkauft werden kann. Es darf verlangen, dass das Darlehen etwa über eine Grundschuld abgesichert wird (§ 91 SGB XII).

Kann das Sozialamt Geschenke zurückfordern?

Ja, Geschenke der letzten zehn Jahre. Wird jemand bedürftig, kann er Geschenke zurückverlangen, und das Sozialamt macht diesen Anspruch geltend. Nach zehn Jahren ist das ausgeschlossen (§§ 528, 529 BGB).

Wer zahlt, wenn der Ehepartner ins Pflegeheim muss?

Bei Verheirateten zählen Einkommen und Vermögen beider. Der Partner zu Hause behält, was er selbst zum Leben braucht, und ein angemessenes Eigenheim, in dem er wohnt, bleibt geschützt. Die 100.000-Euro-Grenze gilt für Kinder, nicht für Ehepartner.