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Pflegeheim Kosten durchrechnen: Tochter und Mutter sitzen abends mit Unterlagen und Taschenrechner am Küchentisch
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Pflegeheim Kosten: was Sie selbst zahlen, und wer hilft

lebt im Jahr im Heim, hat € Rente und € gespart.

3.671 € im Monat selbst zu zahlen

Die Rente trägt 1.400 €, es fehlen 2.271 € im Monat. Das Ersparte reicht dafür etwa 8 Monate; 10.000 € bleiben als Schonvermögen. Danach springen Pflegewohngeld und Sozialamt ein. Kinder zahlen nur, wenn sie mehr als 100.000 € im Jahr verdienen.

Gerechnet mit dem Durchschnitt in NRW (vdek, 1. Juli 2026). Ihr Heim kann teurer oder günstiger sein; fragen Sie nach der Preisliste.

Wohin das Geld geht

3.671 € im ersten Jahr, und jedes Jahr weniger

Die Pflegekasse übernimmt mit jedem Jahr im Heim mehr vom Pflegeanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben gleich.

Im ersten Jahr

3.671 €

Im zweiten Jahr

3.373 €

Im dritten Jahr

2.977 €

Ab dem vierten Jahr

2.481 €

  • Pflege und Ausbildung, nach Zuschuss der Pflegekasse
  • Unterkunft und Verpflegung, 1.331 €
  • Investitionskosten, 654 €

vdek NRW, Stand 1. Juli 2026: Unterkunft und Verpflegung 1.331 €, Investitionskosten 654 €, Pflegeanteil im ersten Jahr 1.686 €. Zuschuss nach § 43c SGB XI: 15, 30, 50 und 75 Prozent. Spätere Jahre gerechnet.

Wer zahlt, wenn die Rente nicht reicht

Die Reihenfolge ist gesetzlich festgelegt. Kinder kommen erst ganz am Ende, und bei den meisten gar nicht. Für Ihre Familie, mit Haus, Ehepartner und Geschenken: Wer zahlt das Pflegeheim?

  1. Rente und eigenes Einkommen

    Zuerst zahlt der Mensch im Heim selbst, aus Rente, Witwenrente oder Mieteinnahmen. Ein kleines Taschengeld für persönliche Dinge bleibt.

    §§ 82 ff. SGB XII
  2. Erspartes bis auf 10.000 €

    Danach wird Vermögen eingesetzt. 10.000 € bleiben geschützt, bei Ehepaaren je Person. Auch eine angemessene Bestattungsvorsorge zählt nicht mit.

    § 90 SGB XII mit Durchführungsverordnung
  3. Pflegewohngeld in NRW

    Reicht das Geld für die Investitionskosten nicht, zahlt das Land NRW sie als Pflegewohngeld, ab Pflegegrad 2. Auch hier bleiben 10.000 € geschützt, bei Ehepaaren 15.000 €.

    § 14 APG NRW
  4. Hilfe zur Pflege vom Sozialamt

    Fehlt danach noch Geld, übernimmt das Sozialamt den Rest. Stellen Sie den Antrag früh: Er gilt erst ab dem Tag, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

    §§ 61 ff. SGB XII
  5. Kinder nur ab 100.000 € Einkommen

    Kinder müssen nur dann zahlen, wenn ihr eigenes Jahreseinkommen über 100.000 € liegt. Bis dahin geht das Sozialamt davon aus, dass sie nichts zahlen müssen.

    § 94 Abs. 1a SGB XII

Eigenanteil im ersten Jahr nach Bundesland

Durchschnitt je Monat, Stand 1. Juli 2026. Zwischen Sachsen-Anhalt und Bremen liegen 870 € im Monat.

  • Bremen3.761 €
  • Saarland3.695 €
  • Nordrhein-Westfalen3.671 €
  • Baden-Württemberg3.657 €
  • Hamburg3.481 €
  • Hessen3.431 €
  • Berlin3.388 €
  • Bundesdurchschnitt3.364 €
  • Rheinland-Pfalz3.289 €
  • Bayern3.270 €
  • Thüringen3.163 €
  • Sachsen3.152 €
  • Brandenburg3.150 €
  • Schleswig-Holstein3.148 €
  • Mecklenburg-Vorpommern3.032 €
  • Niedersachsen3.008 €
  • Sachsen-Anhalt2.891 €

Verband der Ersatzkassen (vdek), Pressemitteilung vom 14. Juli 2026.

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Häufige Fragen zu den Kosten im Pflegeheim

Was kostet ein Pflegeheim in NRW im Monat?

Im ersten Jahr zahlen Bewohnerinnen und Bewohner in NRW im Schnitt 3.671 € im Monat selbst: 1.686 € für Pflege und Ausbildung, 1.331 € für Unterkunft und Verpflegung, 654 € Investitionskosten (vdek, 1. Juli 2026). Ab dem vierten Jahr sind es rechnerisch rund 2.481 €.

Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?

Erst das eigene Ersparte bis auf ein Schonvermögen von 10.000 €, dann in NRW das Pflegewohngeld für die Investitionskosten und schließlich das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege. Kinder zahlen nur, wenn sie mehr als 100.000 € im Jahr verdienen.

Wie hoch ist das Schonvermögen im Pflegeheim?

Bei Hilfe zur Pflege bleiben 10.000 € je Person geschützt, dazu etwa eine angemessene Bestattungsvorsorge und ein selbst bewohntes, angemessenes Haus, solange der Ehepartner darin lebt. Beim Pflegewohngeld in NRW sind es 10.000 €, bei Ehepaaren 15.000 €.

Müssen Kinder für das Pflegeheim ihrer Eltern zahlen?

Nur wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 € brutto liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Das betrifft wenige Familien. Das Einkommen von Schwiegerkindern zählt nicht.

Wird der Eigenanteil mit der Zeit günstiger?

Ja. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschlag auf den Pflegeanteil: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 im zweiten, 50 im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben gleich.