Ihre Tage bis zur Entlassung und danach
Was an welchem Tag dran ist
Atmen Sie einmal durch. Das Krankenhaus muss die Zeit danach mit Ihnen planen, und Sie haben Rechte, die Ihnen Zeit verschaffen.
Heute
Mit dem Sozialdienst sprechen und dem Entlassmanagement zustimmen
Das Krankenhaus muss die Versorgung nach der Entlassung mit Ihnen vorbereiten. Dafür braucht es Ihre Einwilligung, schriftlich oder elektronisch. Bitten Sie um ein Gespräch, am besten heute.
„Meine Mutter kann nach der Entlassung nicht allein zu Hause versorgt werden. Ich bitte um ein Gespräch mit dem Sozialdienst.“
§ 39 Abs. 1a SGB V
Heute
Pflegegrad beantragen, falls es noch keinen gibt
Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt als Antrag. Liegt jemand im Krankenhaus und braucht die Begutachtung für die Versorgung danach, muss sie dort stattfinden, spätestens am fünften Arbeitstag.
§ 18a Abs. 5 SGB XI
Vor der Entlassung
Einen Kurzzeitplatz sichern
Kurzzeitpflege überbrückt die ersten Wochen. Mit Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse bis zu acht Wochen im Jahr. Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse Kurzzeitpflege übernehmen, wenn häusliche Krankenpflege nicht reicht.
§ 42 SGB XI, § 39c SGB V
Am Tag der Entlassung
Rezepte und Verordnungen für sieben Tage mitnehmen
Das Krankenhaus darf Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Tage verordnen, damit keine Lücke entsteht. Fragen Sie vor der Entlassung danach.
§ 39 Abs. 1a SGB V
Eine Woche danach
Die Verordnungen laufen aus
Bis dahin braucht es einen Termin in der Hausarztpraxis, damit Medikamente und Pflege weiterlaufen.
§ 39 Abs. 1a SGB V
Falls nichts gefunden ist
Übergangspflege im Krankenhaus
Lässt sich weder Kurzzeitpflege noch Pflege zu Hause organisieren, kann das Krankenhaus bis zu zehn Tage weiter versorgen. Es fällt die übliche Zuzahlung wie für den Krankenhausaufenthalt an.
§ 39e SGB V


