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Pflegeheim in Oldenburg finden: Eine Frau sitzt abends am Küchentisch und telefoniert die Heime ab
Pflegeplatz-frei.de

Pflegeheim in Oldenburg: Häuser, Kosten und was jetzt hilft

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Stimmt etwas nicht? Tippen Sie auf ein unterstrichenes Wort und wählen Sie, was passt.

In Oldenburg melden die Heime ihre freien Plätze nicht öffentlich. Hier stehen 11 Pflegeheime, 2 davon mit Telefonnummer, und was Sie jetzt der Reihe nach tun können.

Ihr Plan für die nächsten Tage

Ein Platz für Ihre Mutter in Oldenburg

Es ist richtig, jetzt zu suchen. Wenn die Pflege über Ihre Kräfte geht, ist ein guter Platz für Ihre Mutter auch eine Entlastung für Sie.

Haken Sie ab, was erledigt ist.

Ihre Häkchen, Anrufnotizen und die Angaben oben merkt sich nur dieser Browser auf diesem Gerät, damit Sie morgen weitermachen können. An uns geht davon nichts.

  1. Diese Woche

    Kostenlose Pflegeberatung holen

    Wer Pflegeleistungen bekommt oder beantragt, hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung, auf Wunsch auch zu Hause. Die Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt vermittelt sie.

    § 7a SGB XI

  2. Diese Woche

    Mehrere Häuser anrufen und nach freien Plätzen fragen

    Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: So lernen Sie und Ihre Mutter ein Haus kennen, bevor es ein Dauerplatz wird.

    In Oldenburg melden die Heime freie Plätze nicht öffentlich. Rufen Sie mehrere Häuser aus der Liste der 11 Pflegeheime in Oldenburg an und fragen Sie nach Dauer- und Kurzzeitplätzen und nach der Warteliste.

  3. In den nächsten Tagen

    Ansehen, bevor Sie zusagen

    Nehmen Sie Ihre Mutter mit, wenn es irgend geht. Ein Besuch zeigt mehr als jede Website.

  4. Wenn es passt

    Mit Kurzzeitpflege anfangen

    Bis zu acht Wochen im Jahr zahlt die Pflegekasse. Fragen Sie, ob sie danach bleiben kann, wenn ein Dauerplatz frei wird.

    § 42 SGB XI

  5. Danach

    Kosten klären

    Der Eigenanteil unterscheidet sich von Haus zu Haus. Was die Pflegekasse und das Sozialamt übernehmen, steht weiter unten.

11 Pflegeheime in Oldenburg

Nach Postleitzahl sortiert. Die Liste stammt aus OpenStreetMap und ist nicht vollständig: Dort ist erfahrungsgemäß gut die Hälfte der Häuser eingetragen. Alle Häuser kennt der Pflegestützpunkt in Oldenburg; die Beratung dort ist kostenlos.

Prüfberichte der Heimaufsicht gibt es in Niedersachsen nicht öffentlich. Fragen Sie beim Anruf, wann die Heimaufsicht zuletzt im Haus war, was dabei herauskam und ob Sie den Bericht sehen können. Die Ergebnisse des Medizinischen Dienstes hängen in jedem Heim gut sichtbar aus; schauen Sie beim Besuch danach.

  • Lambertistift OldenburgAlexanderstraße 62, 26121 Oldenburg +49 441 969970Website
  • Oldenburgisches Diakonissenhaus ElisabethstiftPhilosophenweg 25, 26121 Oldenburg Telefon nicht eingetragen
  • Amarita OldenburgClausewitzstraße 5, 26125 Oldenburg +49 441 9332199Website
  • Nord-West-PflegeCloppenburger Straße 234, 26133 Oldenburg Telefon nicht eingetragen
  • Seniorenwohnstift KreyenbrückFürstenwalder Straße 25, 26133 Oldenburg Telefon nicht eingetragen
  • cura SeniorencentrenMittagsweg 34, 26133 Oldenburg Telefon nicht eingetragen
  • Celavie-StiftungStedinger Straße 36, 26135 Oldenburg Telefon nicht eingetragen
  • Alten- und Pflegeheim Bodenburgallee 51 gGmbHOldenburg Telefon nicht eingetragen
  • ErlenhofOldenburg Telefon nicht eingetragen
  • Seniorenheim DomicilOldenburg Telefon nicht eingetragen
  • Wohn- und Pflegezentrum BreewaterwegOldenburg Telefon nicht eingetragen

Häuser: © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL), Stand 4. Oktober 2026. Fehlt ein Haus oder stimmt etwas nicht, lässt es sich auf openstreetmap.org ergänzen.

Was ein Platz in Oldenburg kostet, und wer mitträgt

3.008 €

zahlen Bewohnerinnen und Bewohner in Niedersachsen im ersten Jahr im Schnitt selbst, jeden Monat. Bundesweit sind es 3.364 €.

vdek, Stand 1. Juli 2026
bis 75 %

des Pflegeanteils übernimmt die Pflegekasse zusätzlich, je länger jemand im Heim lebt: 15 % im ersten Jahr, ab dem vierten 75 %.

§ 43c SGB XI
100.000 €

Jahreseinkommen: Erst darüber zahlen Kinder für das Heim ihrer Eltern. Reicht das Geld nicht, hilft vorher das Sozialamt.

§ 94 Abs. 1a SGB XII

Wer in Ihrer Familie zahlt, mit Haus, Ehepartner und Geschenken: Wer zahlt das Pflegeheim?

Und die Wohnung?

Nach dem Umzug ins Heim muss die Wohnung oft innerhalb weniger Wochen geräumt werden. Was eine Wohnungsauflösung kostet und wie Sie Angebote vergleichen.

Wohnung auflösen beim Umzug ins Heim

Häufige Fragen zu Pflegeheimen in Oldenburg

Welche Pflegeheime in Oldenburg haben freie Plätze?

In Oldenburg gibt es kein öffentliches Verzeichnis, in das alle Heime ihre freien Plätze melden. Am schnellsten geht es, mehrere Häuser anzurufen und nach Dauer- und Kurzzeitplätzen zu fragen. Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus, hilft der Sozialdienst bei der Suche.

Gibt es Prüfberichte der Heimaufsicht für Pflegeheime in Oldenburg?

Nein, nicht öffentlich. Für Pflegeheime ist die Heimaufsicht des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig (§ 19 NuWG). Sie prüft die Heime, aber das niedersächsische Gesetz sieht keine Veröffentlichung der Berichte vor. Fragen Sie das Haus direkt, wann die Heimaufsicht zuletzt da war und ob Sie den Bericht sehen können. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst muss jedes Pflegeheim gut sichtbar im Haus aushängen (§ 115 Abs. 1a SGB XI); online stehen sie in den Pflegeheim-Suchen der Pflegekassen.

Was kostet ein Pflegeheim in Oldenburg?

In Niedersachsen zahlen Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Jahr im Schnitt 3.008 € im Monat selbst (vdek, Stand 1. Juli 2026). Mit jedem Jahr im Heim übernimmt die Pflegekasse mehr vom Pflegeanteil, ab dem vierten Jahr 75 Prozent (§ 43c SGB XI).

Wer zahlt, wenn die Rente nicht reicht?

Zuerst das eigene Ersparte bis auf ein Schonvermögen von 10.000 €, dann das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege. Kinder zahlen nur, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 € liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Was tun, wenn das Krankenhaus entlässt und kein Platz frei ist?

Der Sozialdienst des Krankenhauses muss die Zeit nach der Entlassung mit Ihnen planen (§ 39 Abs. 1a SGB V). Findet sich kein Platz, kann das Krankenhaus bis zu zehn Tage Übergangspflege leisten (§ 39e SGB V).